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Krankenkasse

Wichtige Information über KVG-Abrechnung podologische Behandlungen diabetisches Fusssyndrom (DFS)

Ab SOFORT können eine unterschiedliche Anzahl (je nach Diagnose) podologischer Fussbehandlungen beim DFS mit einer vollständig ausgefüllten Verordnung über die Grundversicherung der Krankenkassen KVG abgerechnet werden.

Die Abrechnung per Krankenkasse (OKP) ist in der Podologiepraxis Steiner GmbH bei den Dipl. Podologinnen HF bei Patienten mit Diabetes seit dem 01.01.2023 möglich.

Mit einer vollständig ausgefüllten Verordnung ist für uns eine direkte Abrechnung mit den Krankenkassen möglich. Das heisst:

  • Diagnose A, B oder C wird vom Arzt/der Ärztin angekreuzt.
  • Bei der Unterschrift und des Stempels des Arztes/der Ärztin ist die ZSR-Nr. und die GLN aufgeführt.
  • Die Verordnung muss für jedes Kalenderjahr neu ausgestellt werden. Daten einsetzen, von wann bis wann.

Bitte nehmen Sie Ihre Krankenkassenkarte zur ersten Konsultation mit. Wenn Sie dauerhaft Medikamente einnehmen, dann ebenfalls ihre aktuelle Medikamentenliste.